Jeder, der einen der Künstlervertrag, Bandübernahmevertrag oder Produzentenvertrag unterzeichnet, sollte sich zumindest über folgende Punkte Klarheit verschafft haben.

 

 
Vertragsparteien richtig bezeichnet (GmbH, GbR usw)
 
Vertragsgegenstand genau bezeichnet?
 
Vertragsgebiet? ( Deutschland / Welt )
 
Vertragslänge? ( Optionen, automatische Verlängerung, Kündigungsfristen )
 
Wirksame, vollständige Rechteübertragung und Freistellungsklausel!
 
Mitwirkungsverpflichtung für Künstler (Promo, Interviews usw)
 
Wer bestimmt was? ( gibt es leistungsunabhängige Optionen und muss/soll der Künstler für weitere Verpflichtungen zustimmen, gibt es Verpflichtungen mit bestimmten Produzenten, Sponsoren zusammenzuarbeiten )
 
Künstlerisches Mitspracherecht für wen und wie weit (z. B. wer bestimmt die Gestaltung des Artworks? Titelauswahl für Longplayer ? Remixe? Koppelungen?)
 
Qualität und Konfiguration des Masterbands und anderer zu liefernder Hard- bzw Software?
 
Exklusivität ( Unterschied zwischen Titelexklusivität und persönlicher Exklusivität, Sideprojects, Konventionalstrafen <!>)
 
Veröffentlichungsverpflichtung ( ohne Veröffentlichungsverpflichtung wird ein Künstler oft vergeblich auf eine Veröffentlichung warten, Vertragsstrafe, Rückfall der Rechte )
 
Lizenzbasis? (z. B. Händlerabgabepreis - HAP bzw p.p.d., Extraregelung für Downloads)
 
Lizenzreduzierungen prüfen! ( z.B. Mailorder, Clubverkäufe, Mid-price Aktionen, Auslandsverkäufe usw)
 
Wie hoch ist der Technikabzug und welcher Vertragsteil hat ihn in welcher Höhe zu tragen? = ca. Umsatzgewinn nach Abzug der Unkosten
 
Vorschüsse ( netto, abzugsfähig, verrechenbar, gestaffelt ) sollten nicht verrechenbar sein usw )
 
Was kann alles verrechnet werden?
 
Wer zahlt die Nebenkosten?
 
Promotion und Support notwendig und festgelegt - was ist die Folge wenn der Vertragspartner diese Pflicht nicht erfüllt?
 
Wem gehören die Merchandisingrechte?
 
Müssen die Verlagsrechte mitübertragen werden?
 
Abrechnungsmodalitäten genau bestimmt?
 
Steuerverpflichtungen!

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